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   BSG, 11.12.1963 - 5 RKn 31/60   

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BSG, 11.12.1963 - 5 RKn 31/60 (https://dejure.org/1963,828)
BSG, Entscheidung vom 11.12.1963 - 5 RKn 31/60 (https://dejure.org/1963,828)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 1963 - 5 RKn 31/60 (https://dejure.org/1963,828)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2222
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 614/08

    Arbeitsunfall - Verletztenrente - posttraumatische Belastungsstörung - PTBS -

    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die andere(n) Ursache(n) keine überragende Bedeutung hat (haben) (BSG Urteil vom 11. Dezember 1963, Az. 5 RKn 31/60, SozR Nr. 69 zu § 542 a. F. RVO; BSG Urteil vom 12. Februar 1970, Az. 7/2 RU 262/67, SozR Nr. 6 zu § 589 RVO; vgl. Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2006, § 8 RdNr. 314, Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl 2010, Kapitel 1.5, S 24 f.).
  • BSG, 14.03.1968 - 5 RKn 67/66

    Bindung des Bundessozialgerichts - Rechtsauffassung in zurückweisendem Urteil -

    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundessozialgericht (BSG) das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache an das LSG zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urteil vom 11° Dezember 1963 - 5 RKn 31/60)" Es hat zur Frage der Kausalität im wesentlichen ausgeführt: "Wenn der Tod eines Versicherten naturwissenschaftlich durch mehrere Leiden verursacht ist, so ist eine daran beteiligte Unfallfolge (BK) dann als wesentliche Bedingung des Todes im Sinne der Kausalitätslehre der Sozialversicherung anzusehen und infolgedessen von der zuständigen Berufsgenossenschaft zu entschädigen, wenn der Versicherte entweder bei Fehlen der Unfallfolgen (bzw° der BK) noch mindestens ein Jahr länger gelebt hätte oder wenn er auch an den Unfallfolgen (bzw" der BK) allein spätestens innerhalb eines Jahres gestorben wäre"°.

    BSG und neuer Tatsachenfeststellungen eine neue Entscheidung treffen sollte° ' Das LSG hat im Hinblick auf diese Rechtsansicht des BSG ein Ergänzungsgutachten von Prof" Dr° H:t::â- ivom 16" April 1966 "eingeholt und daraufhin mit Urteil vom 3° Mai 1966 die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des SG vom 70 April 1955 zurückgewiesen° Das Berufungsgericht hat dazu ausgeführt, es fühle sich wegen der inzwischen gewandelten Rechtsprechung des 5° Senats des BSG zur Kausalitätsfrage (Urteile vom 14° Januar 1965 - 5 RKn 57/60 - und vom 260 Februar 1965 - 5 RKn 39/60 -) nicht mehr an die im Urteil des 5° Senats des BSG vom 11" Dezember 1963 - 5 RKn 31/60 - entwickelten Grundsätze gebundeno Es komme entsprechend dem Ur- 'teil des BSG vom 140 Januar und 26° Februar 1965 nur darauf an, ob ein medizinisch gesehen erheblicher Kausalzusammenhang zwischen der BK und dem Tod zu bejahen sei° Im vorliegenden Fall sei auf Grund des Ergänzungsgutachtens von Profo Dr° HÜTITJ vom 160 April 1966 i"Vomo dem bisherigen Beweisergebnis gesichert, daß die BK den Tod des Ehemannes der Klägerin beim konkreten Todesereignis am 20 Mai 1951 ursächlich in medizinischem Sinne erheblich mitverursacht habe° Bereits Prof° Dr° 521111 1 habe in seinem Gutachten vom 8° Juni 1953 den Staublungenveränderungen eine wesentliche Mitwirkung für den Enderfolg zuerkannto Auch Prof" Dro H21131 habe bereits in seinem Gutachten vom 140- November 1954 davon gesprochen, daß der Einfluß der Staublunge reichlich mittelschweren Grades für den plötzlichen Herztod beim Versicherten mitverantwortlich gewesen sei und schließlich habe auch der Internist Dr" M;;1 die durch die Silikose herbeigeführte Schädigung des rechten Herzens als im wesentlichen Maße für den akuten Herztod verantwortlich gehalten° Es sei danach bewiesen, daß die BK eine rechtlich wesentliche mitursächliche Bedeutung für den Tod des Ehemannes der Klägerin gehabt habe; essä.daâ- ükâ- â- sdheiduuhdeß " 5 -.

  • LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14

    Gespaltene Handlungstendenz, Vorbereitungshandlung

    Auf die Entscheidung des BSG (NJW 1964, 2222) ist hingewiesen worden.
  • LSG Hessen, 16.12.1992 - L 3 U 632/89

    Berufskrankheit - Kausalität - Asbestexposition - Elektriker - Bronchialkarzinom

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des BSG vom 11. Dezember 1963 (Az.: 5 RKn 31/60) setzt sich kritisch mit der Verwendung des Begriffes der annähernden Gleichwertigkeit in den Fällen des Zusammentreffens zweier Leiden mit einer Todesfolge auseinander, wovon ein Leiden BK-bedingt und eines unfallunabhängiger Natur war.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 4 U 51/07

    Unfallversicherung

    Zu deren Begründung hat er sich auf eine in der NJW 1964, 2222 veröffentlichte Entscheidung des Bundessozialgerichts gestützt, wonach selbst verhältnismäßig niedriger zu wertende Bedingungen beruflicher Art sehr wohl wesentlich sein könnten.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 2433/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG könne auch eine verhältnismäßig niedriger zu bewertende Belastung beruflicher Art sehr wohl wesentlich im Sinne der Kausalität für die Entstehung einer Berufskrankheit sein (mit Hinweis auf BSG in NJW 1964, 2222).
  • SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00

    Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann jedoch auch eine nicht gleichwertige (prozentual also mit weniger als 50% zu gewichtende Ursache als rechtlich wesentlich angesehen werden (Urt. v. 12. Juni 1990 - Az.: 2 RU 14/90 sowie v. 11. Dezember 1963 = NJW 1964, 2222).
  • SG Wiesbaden, 11.03.1999 - S 13 U 408/96
    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch, also verhältnismäßig niedriger zu wertende Bedingung, kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein (BSG SozR Nummer 6 zu § 589 RVO; BSGE 12, 242 ; BSG in NJW 1964, 2222 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2011 - L 3 U 1481/11
    Das BSG habe bereits im Urteil vom 11.12.1963 (5 RKn 31/60; NJW 1964, 2222) darauf hingewiesen, dass selbst eine verhältnismäßig niedrig zu wertende Bedingung beruflicher Art sehr wohl wesentlich sein könne.
  • VGH Hessen, 30.05.1990 - 1 UE 2032/86

    Dienstunfall - anlagebedingtes Leiden

    Das Bundessozialgericht hat zwar wiederholt entschieden, daß bei einem Leiden, das schicksalsmäßig zum Tode führe, ein Arbeitsunfall, der das Leiden verschlimmert und dadurch den Tod ausgelöst habe, eine rechtlich wesentliche Teilursache für den Eintritt des Todes nur bilde, wenn er diesen mindestens um ein Jahr beschleunigt habe (vgl. u. a. Urteil vom 14. März 1958 -- 6 RU 48/56 --, NJW 58, 1206 und Urteil vom 11. Dezember 1963 -- 5 RKn 31/60 --, NJW 64, 2222); diese Rechtsprechung ist jedoch auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
  • SG Dresden, 06.09.2001 - S 7 U 141/99

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - Hilfsmittelversorgung -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 U 4694/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2013 - L 14 U 132/13
  • SG Dresden, 11.11.2002 - S 7 U 120/99

    Anspruch eines selbstständigen Versicherungsvertreters auf Gewährung von

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